AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HSD hub GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der
HSD hub GmbH
Unter den Linden 26-30
10117 Berlin
Deutschland

(nachfolgend „Human Skills“) angebotenen Analyse-, Beratungs-, Weiterbildungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Im Falle von Einzelaufträgen innerhalb eines vom Auftraggeber abgeschlossenen Rahmenvertrags kann Leistungsempfänger entweder der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundener Einzelauftragnehmer sein, nachfolgend zusammengefasst als „(Einzel)Auftragnehmer“.

1.2. Für die Vertragsbeziehung zwischen (Einzel)Auftraggeber und Human Skills gelten – sofern rahmen- bzw. einzelvertraglich nicht anders vereinbart – ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass Human Skills ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Für die Erfüllung der Verträge mit dem (Einzel)Auftraggeber ist Human Skills berechtigt, sachverständige Unterauftragnehmer zu beauftragen. Die Qualitätssicherung und Einhaltung aller Vertragsbestimmungen verbleiben in der Verantwortung von Human Skills. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung liegt beim (Einzel)Auftraggeber.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen der Human Skills im Internet oder in Printmedien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Einladung an potenzielle Auftraggeber.

2.2. Erfolgt die Bestellung einer Leistung per E-Mail, wird Human Skills den Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung durch Human Skills zustande.

2.3. Human Skills wird nach Eingang einer Bestellung unverzüglich prüfen, ob für die gewünschte Leistung zum gewünschten Zeitpunkt die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen. Ist dies nicht oder nur mit Einschränkungen der Fall, wird Human Skills dies unverzüglich an den Anfragenden kommunizieren.

 

§ 3 Veranstaltungen

3.1. Um Trainings und Workshops für alle Teilnehmenden wertvoll und effizient zu gestalten, ist die maximale Teilnehmendenzahl – bei einem:r Trainer:in – üblicherweise auf 12 oder 15 Personen beschränkt. Abweichungen hiervon können individuell schriftlich vereinbart werden – insbesondere, wenn ein:e zusätzlicher Trainer:in / Coach:in hinzugezogen wird.

3.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, finden Präsenztermine bei Trainings, Workshops und Einzelcoachings in vom (Einzel)Auftraggeber gestellten und organisierten Räumlichkeiten statt.

3.3. Trainings, Workshops und Einzelcoachings, die virtuell stattfinden, werden von Human Skills – unter Nutzung eines eigenen Videokonferenztools (z.B. MS Teams) – organisiert. Hiervon kann auf Kundenwunsch abgewichen werden. Aufzeichnungen von Terminen oder einzelnen Sequenzen erfolgen nur, wenn alle Teilnehmenden hiermit einverstanden sind. Der (Einzel)Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Zustimmung aller Teilnehmenden für Aufzeichnungen einzuholen und zu dokumentieren.

 

§ 4 Honorar

4.1. Alle Honorare und Gebühren, die mit Human Skills vereinbart werden, sind netto und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Gebühren für Entwicklungsprogramme, Lernreisen, Trainings und Workshops gelten in der Regel für Gruppen mit der in 3.1 festgelegten oder anderweitig vereinbarten maximalen Zahl an Teilnehmenden. Hiervon kann rahmen- bzw. einzelvertraglich abgewichen werden, z.B. um Preise auf Personenbasis zu vereinbaren.

4.3. Die vereinbarten Gebühren decken in der Regel lediglich das Training/ den Workshop/ die Coachings in den Räumlichkeiten des (Einzel)Auftraggebers (bzw. im virtuellen Raum) sowie die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Begleitunterlagen ab. Weitere Leistungen (wie z.B. externe Seminarräumlichkeiten oder Verpflegung) sind nur enthalten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

4.4. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber Reisekosten – aufgrund beleggestützter Reisekostenabrechnung – wie folgt zu erstatten:

  • Anreise mit dem Pkw 0,60 Euro/km.
  • Bei Bahnfahrten wird der Standardticketpreis der 2. Klasse angesetzt (Nachweis per Screenshot der Buchungsseite), auch wenn die Anreise tatsächlich in der 1. Klasse erfolgte. Ab einer Reisezeit von vier Stunden, wird der Standardticketpreis der 1. Klasse angesetzt.
  • Weitere öffentliche Verkehrsmittel werden entsprechend der angefallenen Kosten, jeweils auf Nachweis, erstattet.
  • Übernachtungskosten werden nach Vorlage der Reisekostenabrechnung bis zu einem Betrag von 150 EUR pro Nacht erstattet. Höhere Kosten aufgrund von Messen bedürfen ausdrücklicher vorheriger Rücksprache und Zustimmung durch den Auftraggeber. Bei einer Veranstaltung, die am Morgen beginnt, erfolgt die Anreise am Vorabend, wenn der Veranstaltungsort >50km vom Standort des Trainers / der Trainerin entfernt liegt.
  • Reisezeiten ab 4h werden mit 50% des vereinbarten Trainertagessatzes vergütet.
  • Flugreisen im Inland werden grundsätzlich vermieden, jedoch nötigenfalls bis 4h Flugzeit in der Economy Class, 4-6h Flugzeit in der Premium Economy / Economy Plus und über 6 Stunden Flugzeit in der Business Class erstattet.

 

§ 5 Rechnungslegung und Zahlungsmodalitäten

Soweit mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen für Rechnungslegung und Zahlung:

5.1. Honorar und Reisekosten werden mit dem Zahlungsziel 30 Tage netto nach Rechnungseingang auf das von Human Skills genannte Konto überwiesen.

5.2. Die Rechnungslegung für Einzelverträge erfolgt – ungeachtet wer (Einzel)Auftraggeber ist – zwischen dem Auftraggeber und Human Skills.

5.3. Teilleistungen können – jeweils nach Durchführung – phasen- oder modulweise abgerechnet werden.

5.4. Auftraggeber sind nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von Human Skills aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder stammen aus demselben Vertragsverhältnis.

 

§ 6 Stornierungsbedingungen

6.1. Termine für Veranstaltungen, die gemäß Vertrag geschuldet sind, werden rechtzeitig zwischen Human Skills und dem (Einzel)Auftraggeber abgesprochen.

6.2. Beide Vertragspartner sind an vereinbarte und bestätigte Termine gebunden.

6.3. Sagt der (Einzel)Auftraggeber aus Gründen, die nicht als höhere Gewalt zu klassifizieren sind, Veranstaltungstermine ab, wird Human Skills wie folgt entschädigt:

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Entschädigung,
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Honorars,
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars,
  • bei kurzfristigeren Absagen: 100% des Honorars.

6.4. Bei Beauftragung von Einzel-Coachings bietet Human Skills eine ausreichende Auswahl an Coaching-Slots während des vereinbarten Leistungszeitraums an. Alle Slots werden – wenn nicht Abweichendes vereinbart ist – an Werktagen zu Arbeitszeiten angeboten. Sind Teilnehmende während des vereinbarten Leistungszeitraums durchgängig krank oder im Urlaub, versucht Human Skills nach individueller Absprache einen Alternativtermin anzubieten; ein Anspruch darauf besteht nicht.

6.5. Die Teilnehmenden werden von Human Skills aufgefordert, sich binnen einer bestimmten Frist selbständig über ein Buchungstool online einen passenden Termin zu buchen. Bis 48h vor dem jeweils gebuchten Termin können Teilnehmende über das Buchungstool Termine kostenfrei absagen oder umbuchen, solange andere freie Coachingtermine vorhanden sind. Wenn Teilnehmende sehr kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) Änderungen vornehmen, fallen dennoch Kosten für die reservierte Zeit des:r Coaches:in an. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des:r Coachees zum Termin (No-Show), gleichgültig aus welchem Grund (z.B.:  im Krankheitsfall ebenso wie bei Nichtdurchführbarkeit aufgrund schlechter Internetverbindung /Netzabdeckung auf Seiten des:r Coachee, es sei denn, es liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Ein reservierter und nicht rechtzeitig stornierter Termin gilt als zu 100% erbrachte und zu bezahlende Leistung; bucht der entsprechende Coachee ein Ersatztermin, wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Haftung

7.1. Ansprüche des (Einzel)Auftraggebers oder eines Teilnehmenden eines Trainings / Workshops gegen Human Skills auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Human Skills, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

7.2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Human Skills nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3. Die Einschränkungen der Ziff. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Human Skills, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 8 Datenschutz

8.1. (Einzel)Auftraggeber und Human Skills verpflichten sich, alle auf das Vertragsverhältnis Anwendung findende Datenschutzgesetze einzuhalten.

8.2. Human Skills ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrags die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Human Skills ist insoweit Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne.

8.3. Im Übrigen gilt die unter https://www.humanskills.com/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung der HSD hub GmbH.

 

§ 9 Schutz geistigen Eigentums

9.1. Human Skills behält die Rechte an allen Materialien, die durch Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen geschützt sind oder geschützt werden können und ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages zustehen oder von ihr oder von Dritten in ihrem Auftrag nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden („Human Skills Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen von Human Skills Materialien. Mit der Übergabe von Human Skills Materialien an den (Einzel)Auftraggeber räumt Human Skills ihm an diesen Materialien ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränktes, räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, diese im Rahmen des Rahmenvertrags bzw. Einzelvertrags zu nutzen.

9.2. An Teilnehmende ausgegebene Human Skills Materialien („Human Skills Trainingsmaterialien“) sind ausschließlich für die jeweiligen Teilnehmenden  persönlich bestimmt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sowie jede Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Rechte an den Human Skills Trainingsmaterialien bleiben Human Skills vorbehalten.

9.3. Der (Einzel) Auftraggeber bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zustehen oder von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden („Auftraggeber-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen von Auftraggeber-Materialien.

9.4. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Human Skills dem Auftraggeber an den unter einem Rahmenvertrag bzw. Einzelvertrag speziell für den (Einzel)Auftraggeber erstellten Materialien ein ausschließliches, unbefristetes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht ein, die betreffenden Materialien umfassend zu nutzen und zu verwerten. Vor vollständiger Bezahlung der speziell für den (Einzel)Auftraggeber erstellten Materialien sowie generell für Materialien, die nicht speziell für den (Einzel)Auftraggeber erstellt werden, erhält der (Einzel)Auftraggeber ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht gemäß § 9.1.

9.5. Digitale Inhalte wie E-Learnings / Online-Learnings, Videos, PDFs etc. („Digitale Materialien“) stellt Human Skills dem Auftraggeber für den vereinbarten Leistungszeitraum als Dateien zur Verfügung. Die Digitalen Materialien dürfen nur von den Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung bzw. des jeweiligen Trainings und nur während des Leistungszeitraums genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sowie jede Weitergabe der Digitalen Medien an Dritte ist unzulässig. Alle Rechte an den Digitalen Medien bleiben Human Skills vorbehalten.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Auf alle Verträge zwischen Human Skills und einem (Einzel)Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag oder Einzelvertrag ist der Sitz von Human Skills, Berlin.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.

Berlin, 31.01.2024                                  HSD hub GmbH